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AKTUELLES

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Netzausbau

Mit der Energiewende verschiebt sich die Struktur der Stromerzeugung und die Modernisierung der des deutschen Stromnetzes wird erforderlich. Um den Transport und die Verteilung des Stroms gewährleisten zu können, bauen die Netzbetreiber ihre Leitungen stetig aus. Neben Kartierarbeiten und der Erstellung von Genehmigungsunterlagen steht die GÖG den Vorhabenträgern mit Beratungsleistungen zur Seite. Betreut werden von uns verschiedene Leitungsvorhaben, wie:

  • SuedLink Baden-Württemberg (TransnetBW GmbH)
  • Ultranet (TransnetBW GmbH)
  • BASF Bürstadt (Amprion GmbH)
  • Vorhaben 19 (TransnetBW GmbH)
  • 110-kV-Freileitung zwischen Töging und Pirach (Bayernwerk Netz GmbH)
Netzausbau

Gesetzesänderung Windkraft

Mit der letzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird insbesondere der Ausbau der Windenergie an Land deutlich erleichtert.

So öffnet der Gesetzgeber in beschränktem Rahmen die Landschaftsschutzgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen und definiert eine Liste von Brutvogelarten, die als windkraftsensibel zu betrachten und somit von besonderer Planungsrelevanz sind. Hinzu kommen artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben. Durch die Zuordnung eines überragenden öffentlichen Interesses erleichtert der Gesetzgeber die Erfüllung der Ausnahmevoraussetzungen.

Mit definierten Signifikanzschwellen und einem Pool anzuerkennender Vermeidungsmaßnahmen werden weitere Instrumente für die Erreichung der Genehmigungsfähigkeit geliefert. Sofern Ausnahmen ohne populationserhaltende Maßnahmen zugelassen werden, muss der Vorhabenträger Geldzahlungen leisten, mit denen Artenhilfsprogramme, die das Bundesamt für Naturschutz aufstellt, finanziert werden.

Für das Repowering bestehender Anlagen beschränkt der Gesetzgeber die Bewertung der Umweltauswirkungen auf eine Deltabetrachtung, setzt aber beim Ausnahmeerfordernis die Unzumutbarkeit bei Anlagen in Natura 2000-Gebieten aus.

WEA ingersheim

Biotopverbundplanung

Baden-Württemberg unterstützt den Ausbau des landesweiten Biotopverbundes. Aufgrund der Förderung des Landes beauftragen daher immer mehr Kommunen Planungsbüros mit der Erstellung von Biotopverbundplanungen. Als Grundlage dient hierfür der landesweite Biotopverbund.

Zudem werden Geländebegehungen vorgenommen. Mithilfe dieser Daten werden Maßnahmen konzipiert, um geeignete Trittsteinbiotope und somit einen durchgehenden Biotopverbund für die jeweiligen Lebensräume zu schaffen.

Von der GÖG wird landesweit eine Vielzahl von Biotopverbundplanungen auf allen räumlichen Ebenen betreut.

Biotopverbundplanung

Vogelschlag

Vögel als visuell orientierte Tiere können transparente oder spiegelnde Glasflächen an Gebäuden oder Schutzwänden nicht zuverlässig einschätzen. Unter diesen Umständen kann es zu Vogelschlag, ggf. mit tödlichen Folgen, kommen, sodass beim Neubau von Gebäuden ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung der Kollision von Vögeln an Glasflächen erforderlich werden kann.

Die GÖG prüft das Vogelschlagrisiko vorhabenbezogen anhand standardisierte Methoden und definiert effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos, wie beispielsweise am Porsche Design Tower in Stuttgart.

Vogelschlag